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B6 neu - So nicht!

Montag, 13. April 2020

Wir brauchen IHRE Hilfe!

Wenn auch Sie sich das ignorante Übergehen unserer Interessen durch die Planungsbehörden nicht gefallen lassen wollen, brauchen wir Ihre Hilfe!

⇒ im Dezember des letzten Jahres hatten wir uns an die Bundeskanzlerin gewandt und die Frage gestellt, ob es in unserem Land nun möglich ist das ein Bundesland eine Maßnahme gefördert bekommt, wenn der Antrag mit falschen Angaben eingereicht wurde.
Eine Antwort kam  mit der Mitteilung  - an den Petitionsausschuss weitergeleitet. 

⇒ Danach haben wir  uns an die Bundesjustizministerin gewandt und darum gebeten, dem Petitionsausschuss  eine klare Auskunft zu geben. 
Als Antwort kam: das sei nicht Aufgabe der Justizministerin.

⇒Am 1. April haben wir uns dann an den Präsidenten vom Deutschen Bundestag  Wolfgang Schäuble gewandt der auch für den Petitionsausschuss zuständig ist. Wir haben in diesem Schreiben darum gebeten vom Petitionsausschuss für Recht und Verbraucherschutz entscheiden zu lassen, ob es in unserm Land nunmehr möglich ist, dass ein Bundesland eine Maßnahme gefördert bekommt,  wenn der Antrag mit falschen Angaben eingereicht wurde.
Dieses Schreiben ist HIER vereits veröffentlicht.
 Eine Antwort haben wir noch nicht erhalten.

Interessant ist, dass wir bisher vor allem bei Gesprächen mit Mitarbeitern der Verwaltung oder von Mandatsträgern die Aussage erhalten 

„Lasst das alles sein und macht eure Einsprüche wenn die Planfeststellung veröffentlicht wurde“    


Dabei wird ignoriert, dass wir nicht mehr über die Planung reden, sondern über die Rechtmäßigkeit der Aufnahme der B6neu mit Priorität in den Bundesverkehrswegeplan. 

Alle unsere Bemühungen haben bisher nicht zu einem Ergebnis geführt. Wir sollten nun davon ausgehen,  dass die Planfeststellung veröffentlicht wird bevor wir eine Entscheidung vom Petitionsausschuss erhalten haben.  Das bedeutet, wir sollten uns darauf vorbereiten Klage gegen die Aufnahme der B6neu in den Bundesverkehrswegeplan einzureichen.

Die Einreichung der Klage kann nach bisherigen Erkenntnissen nur  vorgenommen werden von Bürgern, die besonders von der B6neu betroffen sein werden.  
Das sind Bürger , die ein Teil vom Grundstück abgeben müssen oder deren Wohnhaus abgerissen werden muss, aber auch Bürger deren Grundstück erheblich an Wert verliert, wenn die B6neu an Ihrer Grundstücksgrenze entlang führt.

Helfen Sie mit, einen Bürger zu finden der eine Klage einreichen würde!

Wir würden dann alle von der B6neu betroffenen Bürger bitten sich an den Gerichtskosten zu beteiligen.
Dankbar wären wir, wenn jemand  bereits jetzt Auskunft geben könnte, wie bei einer solchen Wirtschaftsklage  vorzugehen ist.
Mit den Besten Grüßen und den Besten Wünschen für einen sonnigen Ostersonntag und einem angenehmen aber mit reichlich Regen daherkommenden Ostermontag

Peter Bartels