Da hat eine andere BI aus Wesel bereits gut vorgearbeitet, mit deren Zustimmung ich das hier - etws modifiziert poste:
DAS GILT AUCH FÜR UNS:
Bürgerinitiative Betuwe - so nicht!
3. Wer kann eine Einwendung erheben?
Einwendungsberechtigt ist jeder, der sich von der Planung betroffen fühlt.. Das
bedeutet: Jeder ab 7 Jahren – Anlieger und Nicht-Anlieger der neuen Trasse – darf eine
eigene Einwendung erheben, Eltern in Vertretung für ihre Kinder unter
sieben Jahren. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob eine Betroffenheit
tatsächlich besteht. Es geht nur darum seine möglichen
Rechte zu sichern, denn
Die
Anwohner (auch Mieter und Pächter von Grundstücken, künftige Erben,
Vereine), aber auch Firmen und Gewerbetreibende, Arbeitnehmer Schüler
sowie Bahnfahrer sollten auf jeden Fall
individuelle Einwendungen machen. Es ist die letzte Möglichkeit, auf
die Planung Einfluss zu nehmen!
5. Wie kann ich betroffen sein?
Beispiele:
v Schädigung meiner Gesundheit und Störung meines Schlafs durch Schienenverkehrslärm, aber
auch durch erhöhte Schadstoffbelastung durch Feinstaub und Elektrosmog, vor allem durch Güterzüge
v Verminderung von Leistungs- Konzentration- und Lernfähigkeit durch Schienenverkehrslärm,
vor allen bezüglich der im Nahbereich gelegenen Schulen und Kindergärten in Wesel
v Beeinträchtigung
der Lebensqualität, der Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten meines
Wohn-
und Lebensumfeldes durch Verlärmung, Beschneidung der Freizügigkeit,
indem z.B. Schallschutzfenster in Privatwohnungen nicht mehr geöffnet
werden können.
v Optische
Verschlechterung meines Lebensumfeldes durch Schallschutzwände in der
Stadt, die
Beschädigung des Stadtbildes und seiner gewachsenen kulturellen
Identität sowie seiner Attraktivität als Naherholungs- und
Touristenstadt – es droht eine soziale Verödung ganzer Wohngebiete.
v Unfallrisiko bei einer erhöhten Zahl von Güterzügen, die mit Gefahrengut beladen sind.
v Zusätzliche Belastungen durch die jahrelange Bauphase mit Tag-und Nacht-Lärmstress für
Anwohner und Passanten durch Signalhupen, Maschinenlärm und Baustellenverkehr
v Weitere persönliche Einschränkungen oder Belastungen
Erheben Sie jetzt eine Einwendung, wenn Sie und Ihre Familie persönlich durch den Bau des 3. Gleises durch Wesel
v die Gefährdung Ihrer Gesundheit oder die Beeinträchtigung Ihrer Lebensqualität durch Lärm
– insbesondere nachts, Elektrosmog, Feinstaub, Erschütterungen* oder Gefahrentransporte befürchten,
v die
Störung Ihrer Lebensumstände während der Bauphase erwarten, oder wenn
Sie Bedenken
gegen die Planfeststellung haben, z.B. wegen unzureichenden
Ruheschutzes, überarbeitungsbedürftiger Lärmschutz-gesetzgebung,
Nichtbeachtung der Folgeschäden, fehlender Nachhaltig-keit der Planung,
Ungleichbehandlung von Lärmerzeugern /z.B. die Bahn gegenüber
einem Gewerbetreibenden), fragwürdiger Gesetzeslage, Nichtbeachtung
europäischer Gesetzgebung, Verdachts auf Verfahrensmängel),
v wirtschaftliche Nachteile befürchten, wie z.B. Minderung oder Wegfall von Mieteinnahmen,
Wertminderung Ihrer Immobilie
v Gründe (er) kennen , die gegen das Vorhaben sprechen,
v Vorschläge und Anregungen für eine besserer Planung haben, der Meinung sind, dass die vorliegenden
Planunterlagen zur Beurteilung nicht ausreichen und weitere Unterlagen erforderlich sind.
7. Was muss formal beachtet werden?
Einwendungsfrist:
Die Einwendungsfrist für das Planfeststellungsverfahren beginnt mit der
Auslegung der Unterlagen und endet sechs Wochen später. Verspätet
eingereichte Einwendungen
werden nicht berücksichtigt!
Nur Einwendungen, die bis zu diesem Termin eingegangen sind, werden berücksichtigt.
8. Wie ist eine Mustereinwendung aufgebaut?
v Absender (individuell auszufüllen)
v Anschrift (siehe unten)
v Vorbemerkung (vorgefertigter allgemeiner Teil)
v Persönliche Betroffenheit (individuell auszufüllen, bzw. anzukreuzen) z.B.
o Familiensituation
o Wohnsituation
o Arbeitsplatz
o ...
v Weitere Einwendungen insbesondere allgemeiner Art: Hier können Sie weiter Nachteile anführen,
die Ihrer Ansicht nach bei einer Realisierung des 3.Gleises, z.B.
o Verunstaltung der Stadt durch Lärmschutzwände,
o eingehende Darstellung der Mängel bei der Lärmberechnung
o ergänzende Darstellung der gesundheitlichen Risiken für Kinder und Erwachsene (insbesondere
auch ältere Mitbürger)
o usw.
Hier
können Sie Positionen von der Homepages der BI BETUWE – So nicht!
Verwenden. Sie können hier aber auch einen eigenen Text einfügen.
v Anträge (vorgefertigter Text)
v Unterschrift
Beachten Sie hierzu auch die Hinweise auf der Website der Stadt Wesel.
- für ein Musterformular:
9. Welche Inhalte gehören in eine Einwendung?
Beim
Planfeststellungsverfahren wird zwischen Ihren Interessen als
Betroffener und den Interessen des Antragstellers bzw. der Allgemeinheit
abgewogen. In Ihrer Einwendung müssen Sie
deshalb darlegen, wie und warum Sie durch die Erweiterung des 3.Gleises
mitten durch Wesel beeinträchtigt werden könnten.
Dazu
sollten Sie Forderungen stellen, wie die Beeinträchtigung abgewendet
werden soll. Schreiben Sie im Einleitungssatz die Forderung, den Antrag
für die Erweiterung der Bestandsstrecke
das 3.Gleis mitten durch Wesel zu bauen abzulehnen. Neben der
Darstellung Ihrer Interessen können Sie auch die Interessen der anderen
Seite bestreiten. Solche Einwände müssen gut begründet werden, um zu
wirken, sie sind daher eher das Feld der Juristen. Als
Meinungsäußerung können Sie aber zusätzlich in jeder Einwendung
erscheinen.
Auf Ihre persönliche Betroffenheit kommt es an!
Relevant
für die Einwendung ist alles, was Sie persönlich (oder Ihre Kinder)
beeinträchtigen könnte. Beschreiben Sie Ihre Befürchtung also nicht
allgemein, sondern auf Ihre Person bezogen:
Ich befürchte Beeinträchtigungen meiner Gesundheit durch den Bau- und
späteren Betriebslärm.
Die
wichtigsten Faktoren bei der persönlichen Beeinträchtigung sind
Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit (im weiteren Sinne) und
Beeinträchtigung Ihres Eigentums, allen voran
der Wertverlust oder Schäden Ihrer Immobilien(n).
Auch
„weiche“ Faktoren, wie verminderte Lebensqualität, Beeinträchtigung des
Lebensumfeldes und Verlust von Freizeitmöglichkeiten zählen.
Als Unternehmer und Arbeitsnehmer können Sie auch Befürchtungen für Ihr Unternehmen geltend machen.
Sie
müssen Ihre Befürchtungen, z.B. für Ihre Gesundheit, nicht beweisen,
indem Sie konkrete wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Thema
nennen. Von einem Privateinwender kann ein
solches, genaues Fachwissen nicht verlangt werden. Es genügt, wenn Ihre
Einwendungen plausibel sind – der gesunde Menschenverstand reicht aus!
Schreiben
Sie alles auf, was Ihnen an drohenden Beeinträchtigungen einfällt!
Besser ein Argument zu viel, als eines zu wenig. Denn was Sie jetzt
nicht aufführen, könnten Sie später
nicht nachschieben. Wenn sich ein Argument als nicht relevant
herausstellt, schadet das nicht, die anderen werden trotzdem
berücksichtigt.
10. Wichtige Tipps für Ihre individuelle Einwendung
Es
müssen auch eigene Belange, wie z.B. Eigentum und Gesundheit geltend
gemacht werden. Eltern können und sollten für ihre minderjährigen Kinder
deren Interessen vertreten (z.B. als
zukünftige Erben). Es reicht nicht aus, nur so genannte öffentliche
oder allgemeine Belange vorzubringen. Die Einwendung muss erkennen
lassen, in welchen eigenen Rechten Sie sich beeinträchtigt fühlen (siehe
dazu im Folgenden).
v Die gefährdeten Rechtsgüter
(z.B. Eigentum Gesundheit, ...) müssen benannt werden.
v Welches
persönliche
Rechtsgut wird betroffen sein, z.B. Recht auf Eigentum möglichst mit
Angabe von Flur-Nr.; Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit ggf. mit
Angabe von persönlichen Gesundheitsrisiken.
v Welche Beeinträchtigen
befürchten Sie, z.B. Beeinträchtigungen durch
o Lärm,
o Erschütterungen
o Luftverschmutzung,
o Verkehrszunahme
und
o Werteverluste
Ihrer Immobilien. Sollten Sie bei gekippten Fenstern schlafen, so geben
sie dies unbedingt mit an, da dieser Umstand für die Berechung der
konkreten Lärmbelastung erheblich sein kann.
v Als
Grundstückseigentümer
sollten Sie immer rügen, dass durch das geplante Vorhaben eine Wert-
und Nutzungsbeeinträchtigung Ihrer Immobilie einhergeht und Sie
entsprechende Schutzmaßnahmen und eine angemessene Entschädigung
begehren.
v Die Ursache sollte
benannt werden: möglich Ursache etc..
v Man
kann und sollte
auch Argumente vortragen, die nicht direkt zur unmittelbaren
Betroffenheit gehören: z.B. mangelnde Planrechtfertigung,
Sicherheitsprobleme, etc..
v Falsche
Argumente
entwerten nicht den Rest Ihrer Einwendung. Einwendungen müssen auch
keine „Expertengutachten“ sein. Schreiben Sie, unter Beachtung unserer
Ratschläge, „frei von der Leber weg“.
Tipp:
Einwendungen,
die auf den ersten Blick eher ungewöhnlich aussehen mögen, können sehr
wirksam sein. Ihr wertvolles Rennpferd dreht jedes Mal durch, wenn es
einen Zug hört, und verliert
deshalb in den Rennen nur noch. Das kann einen finanziellen Schaden für
Sie bedeuten, für den Sie Schadensersatz verlangen können. Mit einer
solchen „sehr individuellen“ Einwendung muss sich die Behörde auf jeden
Fall speziell befassen.
Tipp:
Je
konkreter fassbar ein Sachverhalt ist, desto mehr Wirkung hat die
Einwendung. Über die Überschreibung eines gesetzlich festgelegten
Grenzwertes kann man schlecht streiten, über die
Frage, wie viel Belästigung man Ihnen zumuten will, sehr wohl. Denken
Sie auch an die Zunahme des Straßenverkehrs auf den Zuwegen zu den
Baustelleneinrichtungen mit den damit verbundenen Lärm- und
Luftbelastungen (Feinstaub) vor Ihrer Haustür.
Tipp:
Allgemeine
Befürchtungen (Sorge um die Natur, das Klima, Arbeitsplätze, die Region
allgemein), können auch im Planfeststellungsverfahren relevant sein und
sollten vorgebracht werden.
Insbesondere Grundstückseigentümer, deren Grundstücke unmittelbar vom
Vorhaben betroffen sind, sollten sämtliche Belange, die beeinträchtigt
sein könnten, rügen.
Sie
müssen alle möglichen Folgen schon jetzt abschätzen! Lassen Sie sich
nicht von den Zahlen beeindrucken, welche die Bahn AG jetzt als Planung
angibt.
Tipp:
Der Planer rechnet ihre Schallschutzmaßnahmen auf der Basis vorgegebener Zug-
zahlen aus dem Verkehrsministerium. Stellen Sie die Forderung, dass die
Berechnungen zu den Neubau-Wirkungen,
z.B. beim Lärm, mit der technisch möglichen Maximal-Kapazität gemacht werden.
Diese wird sicher irgendwann erreicht!
Wollen Sie Ihrem Begehren eine optimale Wirkung verleihen?
Dann müssen Sie unbedingt eine individuelle Einwendung schreiben.
Lassen
Sie sich eine Eingangsbestätigung Ihrer Einwendung geben oder schicken
Sie diese als Einschreiben/Rückschein oder Einwurf-Einschreiben