Da wird ein Bundesverkehrswegeplan erstellt.
... und die Bürger dürfen ihre Meinung dazu einreichen (!) - Klasse , was? , das ist Demokratie!
Da wurden Stellungnahmen eingereicht, und offiziell bestätigt.
Unter anderem auch diese hier: Stellungnahme BVP 2016
Doch das scheint keiner zu lesen - wie schade 😢
Denn die B6N wird in den BVP als 'vordringlicher Bedarf OHNE weitere Betroffenheiten aufgenommen. Da hat auch nieesnd in dei Einsprüche zur Niederwarthaer Brücke geschaut, die zurückgewiesen wurden, weil sie die geplante Trasse B6N betrafen, nicht die Brücke selbst...
Sind die Behörden nur zu doof oder nur ignorant?
Da wird eine Entscheidung auf Grund falscher Tatsachen - also von "FAKE NEWS" getroffen!
😟 Dürfen Die denn das? Und wenn nicht, bei wem kann man sich darüber beschweren oden beklagen?
Das wollten wir vom Bundesverwaltungsgericht wissen: An das BWG 31. August 2020
Doch die erklären sich nicht für zuständig! Antwort BVG am 4.9.
Da müssen wir noch mal rückfragen: An das BVH erneut
... und so läßt man die Bürger gegen eine Mauer laufen! Bald können wir das in Stetzsch buchstäblich , denn die LärmschutzMAUER wird uns von der Schule, dem Bus, den Einkaufsmöglichkeiten, dem Hausarzt , dem Elberadweg und vielem anderen abriegeln...
natürlich mit "Grenzübergang" - einer stockhäßlichen, dei Landschaft verschandelnden Fußgängerbrücke mit Aufzug!....
Da ich bemängelte, daß dieser in den Darstellungen der DEGES nicht dargestellt sei, versprach man, diese dort zun entfernen (Siehe DEGES-Link in der Seitenleiste!
Hat man auch, Das sieht man nun nur noch im Video! Die Fußgängerbrücke in aller ihrer Häßlichkeit einzuzeichen, hat man sich noch nicht überwinden können.