Liebe B6 interessierte Bürgerinnen und Bürger,
auch wenn viel Zeit seit der letzten Mittelung vergangen ist waren wir nicht untätig.
Es wurden weitere Gespräche mit Politiker und kompetenten Rechtsanwälten geführt um klären zu können ob wir als betroffene Bürger klagen können.
Von den Anwälten erhielten wir die Mitteilung - klagen geht nicht.
Wir haben uns daraufhin mit Schreiben an das Bundes Verwaltungsgericht und an das Bundes Justizministerium gewandt und die Frage gestellt wie wir als Bürger, die von der B6neu betroffen sind, klären lassen können ob die B6neu rechtlich korrekt in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurde.
Eine Antwort haben wir bisher nicht erhalten.
Werden wir in den nächsten 14 Tagen keine verbindliche Nachricht bekommen werden wir weitere Schritte unternehmen um klären zu lassen ob der Antrag vom Freistaat Sachsen zur Aufnahme der B6neu in den Bundesverkehrswegeplan, der mit falschen Angaben eingereicht wurde, rechtlich korrekt in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurde.
Mit den besten Grüßen
Peter Bartels
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