Schreiben an Bundesgerichtshof - Posteingang beim BGH am 25.11.2020
Bundesgerichtshof Präsidentin Bettina Limperg
Betr.: Geplante Errichtung einer Bundesstraße zur Entlastung der B6 in Dresden in der Ortschaft Cosse-baude und dem Stadtbezirk Cotta mit den Stadtteilen Stetzsch und Kemnitz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Bereits im Jahr 2000, als in Dresden Niederwartha eine Brücke über die Elbe geplant wurde, haben Bürger für die vorgesehene weiterführende Straße von der Brücke bis zur Autobahn eine Planung mit minimalen Belastungen für die Umwelt und die Bürger gefordert.
Vom Freistaat Sachsen wurde für den Bundesverkehrswegeplan 2003 ein Antrag eingereicht, um in Dres-den, zwischen der Ortschaft Cossebaude und dem Stadtbezirk Cotta, eine B6 Umgehungsstraße errichten zu lassen. Dieser Antrag wurde ohne Priorität in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen.
Für den Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde vom Freistaat Sachsen ein erneuter Antrag zur Aufnahme der B6neu in den Bundesverkehrswegeplan eingereicht.
„Verlegung der B6 in Dresden-Cossebaude B6-G20-SN“
In diesem Antrag waren falsche Angaben enthalten. In dem Antrag wurde u.a. vorgetragen, dass Bürger entlang der B6neu nicht betroffen sein werden.
Real ist, dass etwa 1000 Bürger von der B6neu betroffen sein werden. Der Antrag vom Freistaat Sachsen wurde, obwohl im Antrag falsche Angaben enthalten sind, mit Priorität in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen.
Von der B6neu betroffene Bürger haben sich in den Jahren 2016 bis 2018 intensiv mit Gesprächen und mit Eingaben an Politiker, an die Verwaltungen und an den Petitionsausschuss vom Deutschen Bundestag da-für eingesetzt, die B6neu mit minimalen Belastungen für die Umwelt und die Bürger errichten zu lasen. Alle Bemühungen waren vergeblich. Real ist, dass die Belastungen die die Bürger entlang der B6neu hinnehmen müssen, im Vergleich zu den ersten Veröffentlichungen, weiter erhöht wurden.
Als erkennbar war, dass alle Bemühungen, die B6neu mit minimalen Belastungen für die Umwelt und Bür-ger errichten zu lassen, nicht realisiert werden, haben am 12. Juni 2018 von der B6neu betroffene Bürger auf einer Bürgerversammlung eindeutig dafür gestimmt zu fordern, die B6neu aus dem Bundesverkehrs-wegeplan entfernen zu lassen.
Mehr als 500 von der B6neu betroffene Bürger haben sich daraufhin am 13. 12. 2019 erneut mit einer Peti-tion an den Deutschen Bundestag gewandt:
„Gefordert wird nun, die B6-neu aus dem Bundesverkehrswegeplan zu entfernen.
Vom Land Sachsen kann danach ein neuer Antrag zur Errichtung der B6-neu in den nächsten Bundesver-kehrswegeplan stellen.
Erwartet wird, dass dann nicht nur die Belastungen für Pflanzen und Tiere bewertet werden, sondern auch die zum Teil erheblichen Belastungen für die Bürger entlang der B6-neu mit in die Bewertung eingehen und minimiert werden.“
Vom Petitionsausschuss hat es bisher keine Information gegeben. In der Presse wurde veröffentlicht, dass der Petitionsausschuss von der B6neu betroffene Bürger nicht anhören wird.
Um klären zu lassen, ob die Aufnahme des Antrags vom Freistaat Sachsen „Verlegung der B6 in Dresden-Cossebaude B6-G20-SN“, der mit falschen Eingaben eingereicht wurde, rechtmäßig in den Bundesverkehrs-wegeplan aufgenommen wurde, wollten wir als betroffene Bürger dieses auf dem Rechtsweg klären lassen. Von kompetenten Rechtsanwälten erhielten wir die Auskunft - das ist nicht möglich. Wir haben uns darauf-hin vor sechs Wochen mit Schreiben an die Bundesjustizministerin und an das Bundesverwaltungsgericht gewandt und dort die Frage gestellt wie wir rechtlich klären lassen können, ob der Antrag vom Freistaat Sachsen der mit falschen Angaben eingereicht wurde rechtlich korrekt in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurde. Wir haben keine Antwort bekommen.
Wenn wir aktuell mit von der B6neu betroffenen Bürgern reden, erhalten wir überwiegend nur noch die Antwort – alles zwecklos, die machen sowieso was sie wollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Wir, die von der B6neu betroffenen Bürger, bitten nun Sie um Hilfe und um die Mitteilung auf welchem Rechtsweg wir eine Entscheidung, ob die Aufnahme der B6neu Antrag vom Freistaat Sachsen „Verlegung der B6 in Dresden-Cossebaude B6-G20-SN“ rechtmäßig war, erreichen können.
Ist es in unserem Rechtsstaat möglich, dass ein Antrag mit falschen Angaben gefördert wird? Wenn nicht, dann erwarten wir, dass die B6neu „Verlegung der B6 in Dresden-Cossebaude B6-G20-SN“ aus dem Bun-desverkehrswegeplan entfernt wird. Dem Freistaat Sachsen sollte danach die Möglichkeit gegeben werden für den nächste Bundesverkehrswegeplan einen erneuten Antrag mit korrekten Angaben für den nächsten Bundesverkehrswegeplan einzureichen.
Mit freundlichem Gruß
Sprecher der Bürgerbewegungen aus Dresden Cpssebaude, Mobschatz und Cotta Stetsch