Am 8. Dezember einhielten wir vom Petitionsausschuss die Information, dass unsere Petitionen mehrheitlich abgelehnt wurden. Mitglieder der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE haben den Beschluss so nicht mitgetragen.
In er fünfseitigen Beschlussempfehlung wird zu Beginn kurz über die Forderungen der Petenten berichtet.
Grundlage für die Beschlussempfehlung ist eine Zuarbeit der Bundesregierung.
Im weiteren Schreiben wird dann in der Regel nicht auf das eingegangen was die Petenten vorgetragen und gefordert haben.
Erwähnt wird, dass 208 Bürger sich mit einer Petition an den Petitionsausschuss gewendet haben.
Real ist aber, dass mit Posteingang beim Petitionsausschuss am 09.04. und am 30.04.2019 die Unterschriften von 392 Bürgern, die von der B6neu betroffen sein werden, beim Petitionsausschuss eingegangen sind. Weitere Bürger haben Ihre Petition direkt an den Petitionsausschuss geschickt.
Inhaltlich wird dann nur über eine Lärmbelastung berichtet, alle anderen Einwendungen u. a. wie die Forderung Verzicht auf den Ausbau vom Weg „Am Hang“ zu einer Straße werden nicht erwähnt.
Vorgetragen wird, dass die Verlegung der B6 ein Schlüsselprojekt vom Freistaat Sachsen ist und im Landesverkehrsplan Sachsen 2025 ausgewiesen ist.
Wir, die Vertreter der Bürger aus Cossebaude, Mobschatz und Stetzsch die von der B6neu betroffen sein werden, haben uns nun dann den Bundespräsidenten gewandt und um Hilfe bei der Klärung, ob die Aufnahme der B6neu in den Bundesverkehrswegeplan rechtlich korrekt erfolgt ist gebeten.
Das Protokoll vom Petitionsausschuss und das Schreiben an den Bundespräsidenten können Sie in diesem Blog einsehen.
Wer weitere Fragen hat kann sich auch per Mail wenden an
Peter Bartels
Mobschatz
Bartels@mieterverein-dresden.de
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