Tunnel in Cossebaude errichten
Treppe und Aufzug südlich der neuen Brücke „Grüner Weg“ errichten.
Verzicht auf die Errichtung einer Brücke für Fußgänger „Am Urnenfeld“
„Am Urnenfeld“ eine Unterführung auch für Fahrzeuge (mindestens für PKW und Krankenfahrzeuge) errichten und Zugang zur Bahnstation erhalten.
Das Tierheim muss auch zukünftig über die Straße „Zum Tierheim“ erreichbar sein.
Ausbau vom Fuß und Wanderweg „Am Hang“ vom Tierheim bis zur BAB Zufahrt Altstadt
Lärmminderung verbessern
Begründung:
Der Antrag vom Freistaat Sachsen „B6-G20-SN B 6 Verlegung in Dresden-Cossebaude“ der in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurde, ist mit konkreten Vorgaben für die Planung eingereicht worden.
Konkret vorgegeben wurde, dass
in der Ortschaft Cossebaude die B6neu auf 350 m in einen Tunnel zu verlegen ist.
im Stadtteil Stetzsch das Tierheim auch weiterhin über die Straße „Zum Tierheim“ erreicht werden kann.
Bürgerinnen und Bürger nur indirekt von der B6neu betroffen sein werden.
Für die Straße „Am Urnenfeld“ wurde vom Freistaat eine unklare Vorgabe im Antrag zur Aufnahme der B6neu in den Bundesverkehrswegeplan gemacht („BW06 Straße Am Urnenfeld über die B6 L=10 m“). Vom Planungsbüro wurde auf zwei öffentlichen Bürgerversammlungen vorgetragen „Am Urnenfeld“ eine Unterführung zu errichten Höhe drei Meter und Breite fünf Meter. Bürger haben danach gefordert diese Unterführung auch für Fahrzeuge (PKW und Krankenfahrzeuge) zu errichten.
Die Forderung „Errichtung einer Treppe“ südlich der neuen Brücke „Grüner Weg“ ist eine Forderung der dort wohnenden Bürger um den Weg in die Stadt und zum Einkaufen erheblich zu minimieren, und entspricht auch der Vorgabe, dass Bürger nur indirekt von der B6neu betroffen sein werden.
Mit der Aufnahme der Forderungen der Bürger in die Planung, wird die Vorgaben vom Freistaat Sachsen für eine B6neu die für Bürger nur indirekte Belastungen verursacht erfüllt.
Werden die Vorgaben vom Freistaat und die Forderungen der Bürger in die Planung übernommen werden die Belastungen für die Umwelt und die Bürger erheblich reduziert, da Bürger keine weiteren Grundstücke für den geplanten Ausbau vom Weg „Am Hang“ zu einer Straße abgeben müssen und Bürgerinnen und Bürger erhebliche Umwege erspart bleiben um zum Einkaufen, in die Stadt oder um zum Tierheim zu kommen.
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