Als die Brücke in Niederwartha geplant wurde, haben Bürger mit Eingaben um eine umwelt- und bürgerverträgliche Planung für den folgenden Straßenverlauf gebeten.
Nach der Aufnahme der B6neu in den Bundesverkehrswegeplan 2030 mit Priorität setzten sich die Vertreter der von der B6neu betroffenen Bürger aus Cossebaude, Mobschatz und Cotta Stetzsch in der Zeit von Anfang 2016 bis Ende 2018 intensiv dafür ein, dass die B6neu mit minimalen Belastungen für die Umwelt und die Bürger errichtet werden kann. Als erkennbar war, dass wir mit unseren Bemühungen keinen Erfolg haben werden, haben wir von der B6neu betroffene Bürger am 12. Juni 2018 zu einer Bürgerversammlung eingeladen:
„B6neu - wie weiter,
wenn unsere Forderung für eine Planung mit minimalen Belastungen für die Umwelt und die Bürger nicht erfüllt wird“
An der Bürgerversammlung haben 71 Bürger teilgenommen.
In einer geheimen Abstimmung forderten die Bürger, die B6neu aus dem Verkehrswegeplan zu entfernen, wenn die Forderungen der Bürger nicht erfüllt werden.
Im November 2018 wurde in der Ortschaft Cossebaude- und nur dort von der DEGES, dem Planungsbüro, die fertige Planung vorgestellt. Alle unsere Forderungen zur Minimierung der Belastungen für die Umwelt und die Bürger wurden nicht in die Planung aufgenommen. Fakt ist, dass die Belastungen weiter erhöht wurden. Das betrifft u. a. den Tunnel in Cossebaude, der aus Kostengründen gestrichen wurde, den Ausbau des Weges „Am Hang“ zu einer Straße und natürlich die monströse Brücke zur Überquerung der Bahnlinie und der Bundesstraße in Stetzsch.
Mehr als 500 von der B6neu betroffene Bürger haben sich daraufhin im Dezember 2019 mit einer Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt und gefordert, die B6neu aus dem Bunddesverkehrswegeplan zu entfernen, weil der Antrag vom Freistaat Sachsen „Verlegung der B6 in Dresden-Cossebaude B6-G20-SN“ zur Aufnahme der B6neu in den Bundesverkehrswegeplan mit falschen Angaben eingereicht wurde. Der Freistaat Sachsen hatte u.a. behauptet, dass es keine betroffenen Bürger gibt.
Aus der Presse haben wir bisher nur erfahren, dass der Petitionsausschuss es ablehnt, von der B6neu betroffene Bürger anzuhören.
Da es nicht sein kann, dass in unserem Rechtsstaat Maßnahmen gefördert werden, die mit falschen Angaben eingereicht wurden, wollen wir nun rechtlich klären lassen, ob die Aufnahme der B6neu in den Bundesverkehrswegeplan rechtlich korrekt erfolgt ist. Aus diesem Grund haben wir uns u.a. an den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts und an die Bundesjustizministerin gewandt und um Auskunft gebeten, wie wir in unserem Land, in unserem Rechtsstaat prüfen lassen können, ob die Aufnahme der B6neu in den Bundesverkehrswegeplan 2030 korrekt erfolgt ist.
Weitere Informationen u. a. Schreiben an die Bundesjustizministerien und an das Bundesverwaltungsgericht können Sie HIER einsehen.
Peter Bartels
Sprecher der Bürgerbewegung B6neu so nicht. Erreichbar über „Bartels@mieterverein-Dresden.de“
13.10.2020