Am
8. Dezember einhielten wir vom Petitionsausschuss die Information, dass
unsere Petitionen mehrheitlich abgelehnt wurden. Mitglieder der
Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und DIE LINKE haben den Beschluss so nicht mitgetragen.
In er fünfseitigen Beschlussempfehlung wird zu Beginn kurz über die Forderungen der Petenten berichtet.
Grundlage für die Beschlussempfehlung ist eine Zuarbeit der Bundesregierung.
Im weiteren Schreiben wird dann in der Regel nicht auf das eingegangen was die Petenten vorgetragen und gefordert haben.
Erwähnt wird, dass 208 Bürger sich mit einer Petition an den Petitionsausschuss gewendet haben.
Real
ist aber, dass mit Posteingang beim Petitionsausschuss am 09.04. und am
30.04.2019 die Unterschriften von 392 Bürgern, die von der B6neu
betroffen sein werden, beim Petitionsausschuss
eingegangen sind. Weitere Bürger haben Ihre Petition direkt an den
Petitionsausschuss geschickt.
Inhaltlich
wird dann nur über eine Lärmbelastung berichtet, alle anderen
Einwendungen u. a. wie die Forderung Verzicht auf den Ausbau vom Weg „Am
Hang“ zu einer Straße werden nicht
erwähnt.
Vorgetragen
wird, dass die Verlegung der B6 ein Schlüsselprojekt vom Freistaat
Sachsen ist und im Landesverkehrsplan Sachsen 2025 ausgewiesen ist.
Wir,
die Vertreter der Bürger aus Cossebaude, Mobschatz und Stetzsch die von
der B6neu betroffen sein werden, haben uns nun dann den
Bundespräsidenten gewandt und um Hilfe bei der
Klärung, ob die Aufnahme der B6neu in den Bundesverkehrswegeplan
rechtlich korrekt erfolgt ist gebeten.
Das Protokoll vom Petitionsausschuss und das Schreiben an den Bundespräsidenten können Sie in diesem Blog einsehen.
Wer weitere Fragen hat kann sich auch per Mail wenden an
Peter Bartels
Mobschatz
Bartels@mieterverein-dresden.de