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B6 neu - So nicht!

Samstag, 2. Januar 2021

eine Planung, die auf LÜGEN beruht...

Zunächst einmal allen Lesern ein 


frohes, gesundes und hoffentlich unser aller Erwartungen besser gerecht werdendes

 
NEUES JAHR 2021!

Werte von der B6neu betroffene Bürgerinnen und Bürger,

am 8. Dezember haben wir vom Petitionsausschuss eine Antwort (!) bekommen. 😕

In dem Schreiben wird nur zu einem von uns aufgezeigten Problem eine Aussage getroffen. Enthalten sind außerdem noch eine Reihe von falschen Aussagen. Hier kann man es nachlesen:  📨

Da gibt es eine Planung für dei B6neu im BVP. Und  die beruht auf Lügen. (So etwas kennen viele von uns noch aus der finstersten DDR...)
Aber wer ist dafür zuständig ,das festzustellen und zu korrigieren? Die Antwort auf diese Frage ist man uns bisher schuldig geblieben.

Deshalb haben wir uns damit an die höchste Instanz in diesem, unserem Lande gewendet, den Bundespräsidenten.

das Schreiben kann hier:  📧 eingesehen werden!

Wir schreiben auch noch an die Kanzlerin, auch wenn die aktuell gegen Corona kämpfen und keine Zeit für andere Belange haben sollte....

Mit den besten Grüßen

Peter Bartels    

Montag, 30. November 2020

Bürgerinformation 9 - Schreiben an BGH

Schreiben an Bundesgerichtshof - Posteingang beim BGH am 25.11.2020

Bundesgerichtshof Präsidentin Bettina Limperg

Betr.: Geplante Errichtung einer Bundesstraße zur Entlastung der B6 in Dresden in der Ortschaft Cosse-baude und dem Stadtbezirk Cotta mit den Stadtteilen Stetzsch und Kemnitz.


Sehr geehrte Frau Präsidentin,

Bereits im Jahr 2000, als in Dresden Niederwartha eine Brücke über die Elbe geplant wurde, haben Bürger für die vorgesehene weiterführende Straße von der Brücke bis zur Autobahn eine Planung mit minimalen Belastungen für die Umwelt und die Bürger gefordert.
Vom Freistaat Sachsen wurde für den Bundesverkehrswegeplan 2003 ein Antrag eingereicht, um in Dres-den, zwischen der Ortschaft Cossebaude und dem Stadtbezirk Cotta, eine B6 Umgehungsstraße errichten zu lassen. Dieser Antrag wurde ohne Priorität in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen.
Für den Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde vom Freistaat Sachsen ein erneuter Antrag zur Aufnahme der B6neu in den Bundesverkehrswegeplan eingereicht.
„Verlegung der B6 in Dresden-Cossebaude B6-G20-SN“
In diesem Antrag waren falsche Angaben enthalten. In dem Antrag wurde u.a. vorgetragen, dass Bürger entlang der B6neu nicht betroffen sein werden.
Real ist, dass etwa 1000 Bürger von der B6neu betroffen sein werden. Der Antrag vom Freistaat Sachsen wurde, obwohl im Antrag falsche Angaben enthalten sind, mit Priorität in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen.
Von der B6neu betroffene Bürger haben sich in den Jahren 2016 bis 2018 intensiv mit Gesprächen und mit Eingaben an Politiker, an die Verwaltungen und an den Petitionsausschuss vom Deutschen Bundestag da-für eingesetzt, die B6neu mit minimalen Belastungen für die Umwelt und die Bürger errichten zu lasen. Alle Bemühungen waren vergeblich. Real ist, dass die Belastungen die die Bürger entlang der B6neu hinnehmen müssen, im Vergleich zu den ersten Veröffentlichungen, weiter erhöht wurden.
Als erkennbar war, dass alle Bemühungen, die B6neu mit minimalen Belastungen für die Umwelt und Bür-ger errichten zu lassen, nicht realisiert werden, haben am 12. Juni 2018 von der B6neu betroffene Bürger auf einer Bürgerversammlung eindeutig dafür gestimmt zu fordern, die B6neu aus dem Bundesverkehrs-wegeplan entfernen zu lassen.
Mehr als 500 von der B6neu betroffene Bürger haben sich daraufhin am 13. 12. 2019 erneut mit einer Peti-tion an den Deutschen Bundestag gewandt:
„Gefordert wird nun, die B6-neu aus dem Bundesverkehrswegeplan zu entfernen.
Vom Land Sachsen kann danach ein neuer Antrag zur Errichtung der B6-neu in den nächsten Bundesver-kehrswegeplan stellen.
Erwartet wird, dass dann nicht nur die Belastungen für Pflanzen und Tiere bewertet werden, sondern auch die zum Teil erheblichen Belastungen für die Bürger entlang der B6-neu mit in die Bewertung eingehen und minimiert werden.“
Vom Petitionsausschuss hat es bisher keine Information gegeben. In der Presse wurde veröffentlicht, dass der Petitionsausschuss von der B6neu betroffene Bürger nicht anhören wird.
Um klären zu lassen, ob die Aufnahme des Antrags vom Freistaat Sachsen „Verlegung der B6 in Dresden-Cossebaude B6-G20-SN“, der mit falschen Eingaben eingereicht wurde, rechtmäßig in den Bundesverkehrs-wegeplan aufgenommen wurde, wollten wir als betroffene Bürger dieses auf dem Rechtsweg klären lassen. Von kompetenten Rechtsanwälten erhielten wir die Auskunft - das ist nicht möglich. Wir haben uns darauf-hin vor sechs Wochen mit Schreiben an die Bundesjustizministerin und an das Bundesverwaltungsgericht gewandt und dort die Frage gestellt wie wir rechtlich klären lassen können, ob der Antrag vom Freistaat Sachsen der mit falschen Angaben eingereicht wurde rechtlich korrekt in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurde. Wir haben keine Antwort bekommen.
Wenn wir aktuell mit von der B6neu betroffenen Bürgern reden, erhalten wir überwiegend nur noch die Antwort – alles zwecklos, die machen sowieso was sie wollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Wir, die von der B6neu betroffenen Bürger, bitten nun Sie um Hilfe und um die Mitteilung auf welchem Rechtsweg wir eine Entscheidung, ob die Aufnahme der B6neu Antrag vom Freistaat Sachsen „Verlegung der B6 in Dresden-Cossebaude B6-G20-SN“ rechtmäßig war, erreichen können.
Ist es in unserem Rechtsstaat möglich, dass ein Antrag mit falschen Angaben gefördert wird? Wenn nicht, dann erwarten wir, dass die B6neu „Verlegung der B6 in Dresden-Cossebaude B6-G20-SN“ aus dem Bun-desverkehrswegeplan entfernt wird. Dem Freistaat Sachsen sollte danach die Möglichkeit gegeben werden für den nächste Bundesverkehrswegeplan einen erneuten Antrag mit korrekten Angaben für den nächsten Bundesverkehrswegeplan einzureichen.

Mit freundlichem Gruß
Sprecher der Bürgerbewegungen aus Dresden Cpssebaude, Mobschatz und Cotta Stetsch

OriginalText an BGH

Samstag, 24. Oktober 2020

klagen geht nicht

 

Liebe B6 interessierte Bürgerinnen und Bürger,

auch wenn viel Zeit seit der letzten Mittelung vergangen ist waren wir nicht untätig.

Es wurden weitere Gespräche mit Politiker und kompetenten Rechtsanwälten geführt um klären zu können ob wir als betroffene Bürger klagen können.

Von den Anwälten erhielten wir die Mitteilung - klagen geht nicht.

Wir haben uns daraufhin mit Schreiben an das Bundes Verwaltungsgericht und an das Bundes Justizministerium gewandt und die Frage gestellt wie wir als Bürger, die von der B6neu betroffen sind, klären lassen können ob die B6neu rechtlich korrekt in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurde.

Eine Antwort haben wir bisher nicht erhalten.

Werden wir in den nächsten 14 Tagen keine verbindliche Nachricht bekommen werden wir weitere Schritte unternehmen um klären zu lassen ob der Antrag vom Freistaat Sachsen zur Aufnahme der B6neu in den Bundesverkehrswegeplan, der mit falschen Angaben eingereicht wurde, rechtlich korrekt in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurde.

Mit den besten Grüßen

Peter Bartels

Sonntag, 11. Oktober 2020

B6neu – wie weiter? - im Amtsblatt Mobschatz

Als die Brücke in Niederwartha geplant wurde, haben Bürger mit Eingaben um eine umwelt- und bürgerverträgliche Planung für den folgenden Straßenverlauf gebeten.
Nach der Aufnahme der B6neu in den Bundesverkehrswegeplan 2030 mit Priorität setzten sich die Vertreter der von der B6neu betroffenen Bürger aus Cossebaude, Mobschatz und Cotta Stetzsch in der Zeit von Anfang 2016 bis Ende 2018 intensiv dafür ein, dass die B6neu mit minimalen Belastungen für die Umwelt und die Bürger errichtet werden kann. Als erkennbar war, dass wir mit unseren Bemühungen keinen Erfolg haben werden, haben wir von der B6neu betroffene Bürger am 12. Juni 2018 zu einer Bürgerversammlung eingeladen:


„B6neu - wie weiter,
wenn unsere Forderung für eine Planung mit minimalen Belastungen für die Umwelt und die Bürger nicht erfüllt wird“     
An der Bürgerversammlung haben 71 Bürger teilgenommen.
In einer geheimen Abstimmung forderten die Bürger, die B6neu aus dem Verkehrswegeplan zu entfernen, wenn die Forderungen der Bürger nicht erfüllt werden.
Im November 2018 wurde in der Ortschaft Cossebaude- und nur dort von der DEGES, dem Planungsbüro, die fertige Planung vorgestellt. Alle unsere Forderungen zur Minimierung der Belastungen für die Umwelt und die Bürger wurden nicht in die Planung aufgenommen. Fakt ist, dass die Belastungen weiter erhöht wurden. Das betrifft u. a. den Tunnel in Cossebaude, der aus Kostengründen gestrichen wurde, den Ausbau des Weges „Am Hang“ zu einer Straße und natürlich die monströse Brücke zur Überquerung der Bahnlinie und der Bundesstraße in Stetzsch.
Mehr als 500 von der B6neu betroffene Bürger haben sich daraufhin im Dezember 2019 mit einer Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt und  gefordert, die B6neu aus dem Bunddesverkehrswegeplan zu entfernen, weil der Antrag vom Freistaat Sachsen „Verlegung der B6 in Dresden-Cossebaude B6-G20-SN“ zur Aufnahme der B6neu in den Bundesverkehrswegeplan mit falschen Angaben eingereicht wurde. Der Freistaat Sachsen hatte u.a. behauptet, dass es keine betroffenen Bürger gibt.
Aus der Presse haben wir bisher nur erfahren, dass der Petitionsausschuss es ablehnt, von der B6neu betroffene Bürger anzuhören.

Da es nicht sein kann, dass in unserem Rechtsstaat Maßnahmen gefördert werden, die mit falschen Angaben eingereicht wurden, wollen wir nun rechtlich klären lassen, ob die Aufnahme der B6neu in den Bundesverkehrswegeplan rechtlich korrekt erfolgt ist. Aus diesem Grund haben wir uns u.a. an den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts und an die Bundesjustizministerin gewandt und um Auskunft gebeten, wie wir in unserem Land, in unserem Rechtsstaat prüfen lassen können, ob die Aufnahme der B6neu in den Bundesverkehrswegeplan 2030 korrekt erfolgt ist.

 
Weitere Informationen u. a. Schreiben an die Bundesjustizministerien und an das Bundesverwaltungsgericht können Sie HIER einsehen.

Peter Bartels
Sprecher der Bürgerbewegung B6neu so nicht. Erreichbar über „Bartels@mieterverein-Dresden.de“
13.10.2020

Samstag, 26. September 2020

Bürger gegen die Wand laufen lassen ....

 Da wird ein Bundesverkehrswegeplan erstellt.

... und die Bürger dürfen ihre Meinung dazu einreichen (!) - Klasse , was? , das ist Demokratie!
Da wurden Stellungnahmen eingereicht, und offiziell bestätigt.

Unter anderem auch diese hier:  Stellungnahme BVP 2016

Doch das scheint keiner zu lesen - wie schade 😢

Denn die B6N wird in den BVP als 'vordringlicher Bedarf OHNE weitere Betroffenheiten aufgenommen. Da hat auch nieesnd in dei Einsprüche zur Niederwarthaer Brücke geschaut, die zurückgewiesen wurden, weil sie die geplante Trasse B6N betrafen, nicht die Brücke selbst...

Sind die Behörden nur zu doof oder nur ignorant?

Da wird eine Entscheidung auf Grund falscher Tatsachen - also von "FAKE NEWS" getroffen!

😟 Dürfen Die denn das? Und wenn nicht, bei wem kann man sich darüber beschweren oden beklagen?

Das wollten wir vom Bundesverwaltungsgericht wissen: An das BWG 31. August 2020

Doch die erklären sich nicht für zuständig! Antwort BVG am 4.9.

Da müssen wir noch mal rückfragen:   An das BVH erneut

... und so läßt man die Bürger gegen eine Mauer laufen! Bald können wir das in Stetzsch buchstäblich , denn die LärmschutzMAUER wird uns von der Schule, dem Bus, den Einkaufsmöglichkeiten, dem Hausarzt , dem Elberadweg und vielem anderen abriegeln...

natürlich mit "Grenzübergang" - einer stockhäßlichen, dei Landschaft verschandelnden Fußgängerbrücke mit Aufzug!....

Da ich bemängelte, daß dieser in den Darstellungen der DEGES nicht  dargestellt sei, versprach man, diese dort zun entfernen (Siehe DEGES-Link in der Seitenleiste!

 Hat man auch, Das sieht man nun nur noch im Video! Die Fußgängerbrücke in aller ihrer Häßlichkeit einzuzeichen, hat man sich noch nicht überwinden können.

 

 

 

Sonntag, 2. August 2020

Es wird Ernst - Vorarbeiten auf Grundstücken beginnen!

Das Landesamt für Staßenbau und Verkehr hat bekanntgemacht, daß Vor- und Meßarbeiten auf betroffenen Grudstücken durschgeführt werden sollen, und zu dulden sind.
Dafür gibt es
Bekanntmachug

Donnerstag, 25. Juni 2020

Mal eine andere Baustelle: Stauseebad erhalten!



Als Einwohner des Dresdner Westens ist es Ihnen sicher nicht entgangen:

ab 2021 soll nicht mehr im Stausee gebadet werden!
😱😰


Vattenfall und die Stadt lassen uns aus "Sparschweinerei" auf dem Trockenen sitzen!
Dagegen gibt es jetzt eine Petition:


Bitte unterzeichnet und leitet den Link an so viele Dresdner Badefreunde wie möglich weiter!