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B6 neu - So nicht!

Montag, 15. Februar 2021

Planfeststellung . Wie erhebe ich Einwand?

 Da hat eine andere BI aus Wesel bereits gut vorgearbeitet, mit deren Zustimmung ich das hier - etws modifiziert poste:

DAS GILT AUCH FÜR UNS:

Bürgerinitiative Betuwe - so nicht!  

 

3.  Wer kann eine Einwendung erheben?

Einwendungsberechtigt ist jeder, der sich von der Planung betroffen fühlt.Das bedeutet: Jeder ab 7 Jahren – Anlieger und Nicht-Anlieger der neuen Trasse – darf eine eigene Einwendung erheben, Eltern in Vertretung für ihre Kinder unter sieben Jahren. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob eine Betroffenheit tatsächlich besteht. Es geht nur darum seine möglichen Rechte zu sichern, denn

Die Anwohner (auch Mieter und Pächter von Grundstücken, künftige Erben, Vereine), aber auch Firmen und Gewerbetreibende, Arbeitnehmer Schüler sowie Bahnfahrer sollten auf jeden Fall individuelle Einwendungen machen. Es ist die letzte Möglichkeit, auf die Planung Einfluss zu nehmen!

5. Wie kann ich betroffen sein?

Beispiele:

v  Schädigung meiner Gesundheit und Störung meines Schlafs durch Schienenverkehrslärm, aber auch durch erhöhte Schadstoffbelastung durch Feinstaub und Elektrosmog, vor allem durch Güterzüge

v  Verminderung von Leistungs- Konzentration- und Lernfähigkeit durch Schienenverkehrslärm, vor allen bezüglich der im Nahbereich gelegenen Schulen und Kindergärten in Wesel

v  Beeinträchtigung der Lebensqualität, der Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten meines Wohn- und Lebensumfeldes durch Verlärmung, Beschneidung der Freizügigkeit, indem z.B. Schallschutzfenster in Privatwohnungen nicht mehr geöffnet werden können.

v  Optische Verschlechterung meines Lebensumfeldes durch Schallschutzwände in der Stadt, die Beschädigung des Stadtbildes und seiner gewachsenen kulturellen Identität sowie seiner Attraktivität als Naherholungs- und Touristenstadt  –  es droht eine soziale Verödung ganzer Wohngebiete.

v  Unfallrisiko bei einer erhöhten Zahl von Güterzügen, die mit Gefahrengut beladen sind.

v  Zusätzliche Belastungen durch die jahrelange Bauphase mit Tag-und Nacht-Lärmstress für Anwohner und Passanten durch Signalhupen, Maschinenlärm und Baustellenverkehr

v  Weitere persönliche Einschränkungen oder Belastungen

Erheben Sie jetzt eine Einwendung, wenn Sie und Ihre Familie persönlich durch den Bau des 3. Gleises durch Wesel

v  die Gefährdung Ihrer Gesundheit oder die Beeinträchtigung Ihrer Lebensqualität durch Lärm – insbesondere nachts, Elektrosmog, Feinstaub, Erschütterungen* oder Gefahrentransporte befürchten,

v  die Störung Ihrer Lebensumstände während der Bauphase erwarten, oder wenn Sie Bedenken gegen die Planfeststellung haben, z.B. wegen unzureichenden Ruheschutzes, überarbeitungsbedürftiger Lärmschutz-gesetzgebung, Nichtbeachtung der Folgeschäden, fehlender Nachhaltig-keit der Planung, Ungleichbehandlung von Lärmerzeugern /z.B. die Bahn gegenüber einem Gewerbetreibenden), fragwürdiger Gesetzeslage, Nichtbeachtung europäischer Gesetzgebung, Verdachts auf Verfahrensmängel),

v  wirtschaftliche Nachteile befürchten, wie z.B. Minderung oder Wegfall von Mieteinnahmen, Wertminderung Ihrer Immobilie

v  Gründe (er) kennen , die gegen das Vorhaben sprechen,

v  Vorschläge und Anregungen für eine besserer Planung haben, der Meinung sind, dass die vorliegenden Planunterlagen zur Beurteilung nicht ausreichen und weitere Unterlagen erforderlich sind.

7. Was muss formal beachtet werden?

Einwendungsfrist: Die Einwendungsfrist für das Planfeststellungsverfahren beginnt mit der Auslegung der Unterlagen und endet sechs Wochen später. Verspätet eingereichte Einwendungen werden nicht berücksichtigt!

Nur Einwendungen, die bis zu diesem Termin eingegangen sind, werden berücksichtigt.

8. Wie ist eine Mustereinwendung aufgebaut?

v  Absender                             (individuell auszufüllen)

v  Anschrift                               (siehe unten)

v  Vorbemerkung                    (vorgefertigter allgemeiner Teil)

v  Persönliche Betroffenheit (individuell auszufüllen, bzw. anzukreuzen) z.B.

o   Familiensituation

o   Wohnsituation

o   Arbeitsplatz

o   ...

v  Weitere Einwendungen insbesondere allgemeiner Art: Hier können Sie weiter Nachteile anführen, die Ihrer Ansicht nach bei einer Realisierung des 3.Gleises, z.B.

o   Verunstaltung der Stadt durch Lärmschutzwände,

o   eingehende Darstellung der Mängel bei der Lärmberechnung

o   ergänzende Darstellung der gesundheitlichen Risiken für Kinder und Erwachsene (insbesondere auch ältere Mitbürger)

o   usw.

Hier können Sie Positionen von der Homepages der BI BETUWE – So nicht! Verwenden. Sie können hier aber auch einen eigenen Text einfügen.

v  Anträge         (vorgefertigter Text)

v  Unterschrift

Beachten Sie hierzu auch die Hinweise auf der Website der Stadt Wesel.

- für ein Musterformular:

 

 

9. Welche Inhalte gehören in eine Einwendung?

Beim Planfeststellungsverfahren wird zwischen Ihren Interessen als Betroffener und den Interessen des Antragstellers bzw. der Allgemeinheit abgewogen. In Ihrer Einwendung müssen Sie deshalb darlegen, wie und warum Sie durch die Erweiterung des 3.Gleises mitten durch Wesel beeinträchtigt werden könnten.

Dazu sollten Sie Forderungen stellen, wie die Beeinträchtigung abgewendet werden soll. Schreiben Sie im Einleitungssatz die Forderung, den Antrag für die Erweiterung der Bestandsstrecke das 3.Gleis mitten durch Wesel zu bauen abzulehnen. Neben der Darstellung Ihrer Interessen können Sie auch die Interessen der anderen Seite bestreiten. Solche Einwände müssen gut begründet werden, um zu wirken, sie sind daher eher das Feld der Juristen. Als Meinungsäußerung können Sie aber zusätzlich in jeder Einwendung erscheinen.

Auf Ihre persönliche Betroffenheit kommt es an!

Relevant für die Einwendung ist alles, was Sie persönlich (oder Ihre Kinder) beeinträchtigen könnte. Beschreiben Sie Ihre Befürchtung also nicht allgemein, sondern auf Ihre Person bezogen: Ich befürchte Beeinträchtigungen meiner Gesundheit durch den Bau- und späteren Betriebslärm.

Die wichtigsten Faktoren bei der persönlichen Beeinträchtigung sind Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit (im weiteren Sinne) und Beeinträchtigung Ihres Eigentums, allen voran der Wertverlust oder Schäden Ihrer Immobilien(n).

Auch „weiche“ Faktoren, wie verminderte Lebensqualität, Beeinträchtigung des Lebensumfeldes und Verlust von Freizeitmöglichkeiten zählen.

Als Unternehmer und Arbeitsnehmer können Sie auch Befürchtungen für Ihr Unternehmen geltend machen.

Sie müssen Ihre Befürchtungen, z.B. für Ihre Gesundheit, nicht beweisen, indem Sie konkrete wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Thema nennen. Von einem Privateinwender kann ein solches, genaues Fachwissen nicht verlangt werden. Es genügt, wenn Ihre Einwendungen plausibel sind – der gesunde Menschenverstand reicht aus!

Schreiben Sie alles auf, was Ihnen an drohenden Beeinträchtigungen einfällt! Besser ein Argument zu viel, als eines zu wenig. Denn was Sie jetzt nicht aufführen, könnten Sie später nicht nachschieben. Wenn sich ein Argument als nicht relevant herausstellt, schadet das nicht, die anderen werden trotzdem berücksichtigt.

10. Wichtige Tipps für Ihre individuelle Einwendung

Es müssen auch eigene Belange, wie z.B. Eigentum und Gesundheit geltend gemacht werden. Eltern können und sollten für ihre minderjährigen Kinder deren Interessen vertreten (z.B. als zukünftige Erben). Es reicht nicht aus, nur so genannte öffentliche oder allgemeine Belange vorzubringen. Die Einwendung muss erkennen lassen, in welchen eigenen Rechten Sie sich beeinträchtigt fühlen (siehe dazu im Folgenden).

v  Die gefährdeten Rechtsgüter (z.B. Eigentum Gesundheit, ...) müssen benannt werden.

v  Welches persönliche Rechtsgut wird betroffen sein, z.B. Recht auf Eigentum möglichst mit Angabe von Flur-Nr.; Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit ggf. mit Angabe von persönlichen Gesundheitsrisiken.

v  Welche Beeinträchtigen befürchten Sie, z.B. Beeinträchtigungen durch

o   Lärm,

o   Erschütterungen

o   Luftverschmutzung,

o   Verkehrszunahme und

o   Werteverluste Ihrer Immobilien. Sollten Sie bei gekippten Fenstern schlafen, so geben sie dies unbedingt mit an, da dieser Umstand für die Berechung der konkreten Lärmbelastung erheblich sein kann.

v  Als Grundstückseigentümer sollten Sie immer rügen, dass durch das geplante Vorhaben eine Wert- und Nutzungsbeeinträchtigung Ihrer Immobilie einhergeht und Sie entsprechende Schutzmaßnahmen und eine angemessene Entschädigung begehren.

v  Die Ursache sollte benannt werden: möglich Ursache etc..

v  Man kann und sollte auch Argumente vortragen, die nicht direkt zur unmittelbaren Betroffenheit gehören: z.B. mangelnde Planrechtfertigung, Sicherheitsprobleme, etc..

v  Falsche Argumente entwerten nicht den Rest Ihrer Einwendung. Einwendungen müssen auch keine „Expertengutachten“ sein. Schreiben Sie, unter Beachtung unserer Ratschläge, „frei von der Leber weg“.

Tipp:

Einwendungen, die auf den ersten Blick eher ungewöhnlich aussehen mögen, können sehr wirksam sein. Ihr wertvolles Rennpferd dreht jedes Mal durch, wenn es einen Zug hört, und verliert deshalb in den Rennen nur noch. Das kann einen finanziellen Schaden für Sie bedeuten, für den Sie Schadensersatz verlangen können. Mit einer solchen „sehr individuellen“ Einwendung muss sich die Behörde auf jeden Fall speziell befassen.

Tipp:

Je konkreter fassbar ein Sachverhalt ist, desto mehr Wirkung hat die Einwendung. Über die Überschreibung eines gesetzlich festgelegten Grenzwertes kann man schlecht streiten, über die Frage, wie viel Belästigung man Ihnen zumuten will, sehr wohl. Denken Sie auch an die Zunahme des Straßenverkehrs auf den Zuwegen zu den Baustelleneinrichtungen mit den damit verbundenen Lärm- und Luftbelastungen (Feinstaub) vor Ihrer Haustür.

Tipp:

Allgemeine Befürchtungen (Sorge um die Natur, das Klima, Arbeitsplätze, die Region allgemein), können auch im Planfeststellungsverfahren relevant sein und sollten vorgebracht werden. Insbesondere Grundstückseigentümer, deren Grundstücke unmittelbar vom Vorhaben betroffen sind, sollten sämtliche Belange, die beeinträchtigt sein könnten, rügen.

Sie müssen alle möglichen Folgen schon jetzt abschätzen! Lassen Sie sich nicht von den Zahlen beeindrucken, welche die Bahn AG jetzt als Planung angibt.

Tipp:

Der Planer rechnet ihre Schallschutzmaßnahmen auf der Basis vorgegebener Zug- zahlen aus dem Verkehrsministerium. Stellen Sie die Forderung, dass die Berechnungen zu den Neubau-Wirkungen, z.B. beim Lärm, mit der technisch möglichen Maximal-Kapazität gemacht werden. Diese wird sicher irgendwann erreicht!

Wollen Sie Ihrem Begehren eine optimale Wirkung verleihen?

Dann müssen Sie unbedingt eine individuelle Einwendung schreiben.

Lassen Sie sich eine Eingangsbestätigung Ihrer Einwendung geben oder schicken Sie diese als Einschreiben/Rückschein oder Einwurf-Einschreiben

 

Mittwoch, 27. Januar 2021

Und so steht unser Abgeordneter Arnold Vaatz zu unserem Anliegen:

 

Sehr geehrter Herr Bartels,

der Bereich Bürgerkommunikation der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erhielt eine E-Mail von Ihnen und bat mich als direkt gewählten Abgeordneten um Übernahme der Beantwortung. Dieser Bitte komme ich natürlich gern nach. 

Sie hatten eine Petition eingereicht, die im November vergangenen Jahres abgelehnt und damit abgeschlossen wurde. Die Gründe hierfür sind Ihnen übermittelt worden. An dieser Entscheidungsgrundlage hat sich in den vergangenen Wochen nichts geändert. Die B 6 neu bleibt im vordringlichen Bedarf und der Beginn des Baurechtsverfahrens steht kurz bevor. Es wird ein Planfeststellungsverfahren geben, in das alle betroffenen Institutionen, Vereine und Bürger einbezogen werden. Ihre zusätzlichen Forderungen werden im Rahmen dieses Verfahrens abgewogen und beurteilt. Es wird auch öffentliche Erörterungstermine geben. Gegen Planfeststellungsbeschlüsse können im Nachgang auch Rechtsmittel eingelegt werden. Ihnen stehen also viele Wege der Einflussnahme auf die Detailplanung offen. In welchem Umfang diese berücksichtigt werden können, wird der Planungsprozess zeigen. Ich hoffe, dass dieser bald beginnt. 

Ihre Forderung nach einem Stopp der Planung und einer Neubewertung des Nutzen-Kosten-Verhältnis lehne ich ab, da die Vorhabenplanung bereits unvertretbar lange gedauert hat und die übergroße Mehrheit der betroffenen Bürger endlich Klarheit über den weiteren zeitlichen Verlauf und der genauen Umsetzung dieser Straßenbaumaßnahme haben wollen. 

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz

Wahlkreisbüro
An der Kreuzkirche 6
01067 Dresden
Tel.: 0351 / 21359842
Fax: 0351 / 21359844
E-Mail: arnold.vaatz.wk@bundestag.de 
Hier ist Herr Vaatz also offensichtlich der Meinung, daß der Zweck die Mittel heiligt, und eine auf Falschaussagen beruhende Planung legitim sei, weil "es schon zu lange dauert" ???

Freitag, 22. Januar 2021

Information zum Bearbeitungsstand B6neu - Für's Amtsblatt

 

Am 8. Dezember einhielten wir vom Petitionsausschuss die Information, dass unsere Petitionen mehrheitlich abgelehnt wurden. Mitglieder der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE haben den Beschluss so nicht mitgetragen.

In er fünfseitigen Beschlussempfehlung wird zu Beginn kurz über die Forderungen der Petenten berichtet.

Grundlage für die Beschlussempfehlung ist eine Zuarbeit der Bundesregierung.

Im weiteren Schreiben wird dann in der Regel nicht auf das eingegangen was die Petenten vorgetragen und gefordert haben.

Erwähnt wird, dass 208 Bürger sich mit einer Petition an den Petitionsausschuss gewendet haben.

Real ist aber, dass mit Posteingang beim Petitionsausschuss am 09.04. und am 30.04.2019 die Unterschriften von 392 Bürgern, die von der B6neu betroffen sein werden, beim Petitionsausschuss eingegangen sind. Weitere Bürger haben Ihre Petition direkt an den Petitionsausschuss geschickt.

Inhaltlich wird dann nur über eine Lärmbelastung berichtet, alle anderen Einwendungen u. a. wie die Forderung Verzicht auf den Ausbau vom Weg „Am Hang“ zu einer Straße werden nicht erwähnt.

Vorgetragen wird, dass die Verlegung der B6 ein Schlüsselprojekt vom Freistaat Sachsen ist und im Landesverkehrsplan Sachsen 2025 ausgewiesen ist.

Wir, die Vertreter der Bürger aus Cossebaude, Mobschatz und Stetzsch die von der B6neu betroffen sein werden, haben uns nun dann den Bundespräsidenten gewandt und um Hilfe bei der Klärung, ob die Aufnahme der B6neu in den Bundesverkehrswegeplan rechtlich korrekt erfolgt ist gebeten.

Das Protokoll vom Petitionsausschuss und das Schreiben an den Bundespräsidenten können Sie in diesem Blog einsehen.

Wer weitere Fragen hat kann sich auch per Mail wenden an

Peter Bartels

Mobschatz

Bartels@mieterverein-dresden.de

Eine Mail an „extra 3“

 

Sehr geehrte Damen und Herrn von „extra 3“

bereits In den letzten 1990er Jahren wurde hier in Dresden intensiv darüber diskutiert den Orten nördlich der Elbe, Radebeul, Coswig und Weinböhla eine kurze Anbindung zur Autobahn zu ermöglichen. Bürger haben bereits damals Vorschläge für eine Trasse vorgeschlagen die mit geringen Belastungen für die Umwelt und die Bürger hätte errichtet werden können. Das wurde alles abgelehnt, weil zu teuer.

Übrig blieb eine Verlegung der B6 in Dresden von der Ortschaft Cossebaude bis in den Stadtbezirk Cotta mit den Stadtteilen Stetzsch und Kemnitz. Bürger haben seit dieser Zeit immer versucht die Verlegung der Straße mit minimalen Belastungen für die Umwelt und die Bürger errichten zu lassen - alles vergeblich.

Diese Trasse wurde in den Bundesverkehrswegeplan 2013, als eine der teuersten Straßen, mit Priorität aufgenommen obwohl der Antrag mit falschen Angaben eingereicht wurde.

 

Bisher konnten wir nur beobachten, wie unangenehmen Diskussionen aus dem Weg gegangen wurde, an statt den Dialog mit den Bürgern zu suchen.

Wir vertrauen darauf, dass Ihr Interesse an diesem Problem finden werdet.

 

Mit den besten Grüßen

Peter Bartels

Sprecher der Bürgerbewegung B6neu

Samstag, 2. Januar 2021

eine Planung, die auf LÜGEN beruht...

Zunächst einmal allen Lesern ein 


frohes, gesundes und hoffentlich unser aller Erwartungen besser gerecht werdendes

 
NEUES JAHR 2021!

Werte von der B6neu betroffene Bürgerinnen und Bürger,

am 8. Dezember haben wir vom Petitionsausschuss eine Antwort (!) bekommen. 😕

In dem Schreiben wird nur zu einem von uns aufgezeigten Problem eine Aussage getroffen. Enthalten sind außerdem noch eine Reihe von falschen Aussagen. Hier kann man es nachlesen:  📨

Da gibt es eine Planung für dei B6neu im BVP. Und  die beruht auf Lügen. (So etwas kennen viele von uns noch aus der finstersten DDR...)
Aber wer ist dafür zuständig ,das festzustellen und zu korrigieren? Die Antwort auf diese Frage ist man uns bisher schuldig geblieben.

Deshalb haben wir uns damit an die höchste Instanz in diesem, unserem Lande gewendet, den Bundespräsidenten.

das Schreiben kann hier:  📧 eingesehen werden!

Wir schreiben auch noch an die Kanzlerin, auch wenn die aktuell gegen Corona kämpfen und keine Zeit für andere Belange haben sollte....

Mit den besten Grüßen

Peter Bartels    

Montag, 30. November 2020

Bürgerinformation 9 - Schreiben an BGH

Schreiben an Bundesgerichtshof - Posteingang beim BGH am 25.11.2020

Bundesgerichtshof Präsidentin Bettina Limperg

Betr.: Geplante Errichtung einer Bundesstraße zur Entlastung der B6 in Dresden in der Ortschaft Cosse-baude und dem Stadtbezirk Cotta mit den Stadtteilen Stetzsch und Kemnitz.


Sehr geehrte Frau Präsidentin,

Bereits im Jahr 2000, als in Dresden Niederwartha eine Brücke über die Elbe geplant wurde, haben Bürger für die vorgesehene weiterführende Straße von der Brücke bis zur Autobahn eine Planung mit minimalen Belastungen für die Umwelt und die Bürger gefordert.
Vom Freistaat Sachsen wurde für den Bundesverkehrswegeplan 2003 ein Antrag eingereicht, um in Dres-den, zwischen der Ortschaft Cossebaude und dem Stadtbezirk Cotta, eine B6 Umgehungsstraße errichten zu lassen. Dieser Antrag wurde ohne Priorität in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen.
Für den Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde vom Freistaat Sachsen ein erneuter Antrag zur Aufnahme der B6neu in den Bundesverkehrswegeplan eingereicht.
„Verlegung der B6 in Dresden-Cossebaude B6-G20-SN“
In diesem Antrag waren falsche Angaben enthalten. In dem Antrag wurde u.a. vorgetragen, dass Bürger entlang der B6neu nicht betroffen sein werden.
Real ist, dass etwa 1000 Bürger von der B6neu betroffen sein werden. Der Antrag vom Freistaat Sachsen wurde, obwohl im Antrag falsche Angaben enthalten sind, mit Priorität in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen.
Von der B6neu betroffene Bürger haben sich in den Jahren 2016 bis 2018 intensiv mit Gesprächen und mit Eingaben an Politiker, an die Verwaltungen und an den Petitionsausschuss vom Deutschen Bundestag da-für eingesetzt, die B6neu mit minimalen Belastungen für die Umwelt und die Bürger errichten zu lasen. Alle Bemühungen waren vergeblich. Real ist, dass die Belastungen die die Bürger entlang der B6neu hinnehmen müssen, im Vergleich zu den ersten Veröffentlichungen, weiter erhöht wurden.
Als erkennbar war, dass alle Bemühungen, die B6neu mit minimalen Belastungen für die Umwelt und Bür-ger errichten zu lassen, nicht realisiert werden, haben am 12. Juni 2018 von der B6neu betroffene Bürger auf einer Bürgerversammlung eindeutig dafür gestimmt zu fordern, die B6neu aus dem Bundesverkehrs-wegeplan entfernen zu lassen.
Mehr als 500 von der B6neu betroffene Bürger haben sich daraufhin am 13. 12. 2019 erneut mit einer Peti-tion an den Deutschen Bundestag gewandt:
„Gefordert wird nun, die B6-neu aus dem Bundesverkehrswegeplan zu entfernen.
Vom Land Sachsen kann danach ein neuer Antrag zur Errichtung der B6-neu in den nächsten Bundesver-kehrswegeplan stellen.
Erwartet wird, dass dann nicht nur die Belastungen für Pflanzen und Tiere bewertet werden, sondern auch die zum Teil erheblichen Belastungen für die Bürger entlang der B6-neu mit in die Bewertung eingehen und minimiert werden.“
Vom Petitionsausschuss hat es bisher keine Information gegeben. In der Presse wurde veröffentlicht, dass der Petitionsausschuss von der B6neu betroffene Bürger nicht anhören wird.
Um klären zu lassen, ob die Aufnahme des Antrags vom Freistaat Sachsen „Verlegung der B6 in Dresden-Cossebaude B6-G20-SN“, der mit falschen Eingaben eingereicht wurde, rechtmäßig in den Bundesverkehrs-wegeplan aufgenommen wurde, wollten wir als betroffene Bürger dieses auf dem Rechtsweg klären lassen. Von kompetenten Rechtsanwälten erhielten wir die Auskunft - das ist nicht möglich. Wir haben uns darauf-hin vor sechs Wochen mit Schreiben an die Bundesjustizministerin und an das Bundesverwaltungsgericht gewandt und dort die Frage gestellt wie wir rechtlich klären lassen können, ob der Antrag vom Freistaat Sachsen der mit falschen Angaben eingereicht wurde rechtlich korrekt in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurde. Wir haben keine Antwort bekommen.
Wenn wir aktuell mit von der B6neu betroffenen Bürgern reden, erhalten wir überwiegend nur noch die Antwort – alles zwecklos, die machen sowieso was sie wollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Wir, die von der B6neu betroffenen Bürger, bitten nun Sie um Hilfe und um die Mitteilung auf welchem Rechtsweg wir eine Entscheidung, ob die Aufnahme der B6neu Antrag vom Freistaat Sachsen „Verlegung der B6 in Dresden-Cossebaude B6-G20-SN“ rechtmäßig war, erreichen können.
Ist es in unserem Rechtsstaat möglich, dass ein Antrag mit falschen Angaben gefördert wird? Wenn nicht, dann erwarten wir, dass die B6neu „Verlegung der B6 in Dresden-Cossebaude B6-G20-SN“ aus dem Bun-desverkehrswegeplan entfernt wird. Dem Freistaat Sachsen sollte danach die Möglichkeit gegeben werden für den nächste Bundesverkehrswegeplan einen erneuten Antrag mit korrekten Angaben für den nächsten Bundesverkehrswegeplan einzureichen.

Mit freundlichem Gruß
Sprecher der Bürgerbewegungen aus Dresden Cpssebaude, Mobschatz und Cotta Stetsch

OriginalText an BGH